Termine für das Schuljahr 2021/2022
Die Termine in den Jahrgängen 9K (H/R), 10K, 10 Gy und EP:
Hinweis zum Versicherungsschutz:
Grundsätzlich stehen Schüler bei der Ableistung von betrieblichen Praktika unter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Hierbei kommt es jedoch je nach Art des Praktikums zu zuständigkeitsrechtlichen Unterscheidungen, welche jedoch keinen Einfluss auf den Umfang / die Art des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes haben.
1. Reguläres Schulpraktikum:
Die SchülerInnen stehen bei der Ableistung des regulären in der Schulordnung vorgeschriebenen betrieblichen Schulpraktikums unter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII über die eigene Schule.
2. Freiwilliges Praktikum:
SchülerInnen bei der Ableistung von freiwilligen Praktika, welche nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, stehen im Sinn des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) des Praktikumsunternehmens. Es ist unerheblich, ob die Praktika während der Schulzeit oder schulfreien Zeit erfolgen.
Der Versicherungsschutz über das Unternehmen besteht kraft Gesetzes und ist nicht an eine Anmeldung gebunden.
3. Praktika zur Schulpflichterfüllung:
SchülerInnen bei Ableistung von Praktika zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht stehen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII weiterhin über die Schule, in der die Beschulung regulär stattfinden würde, unter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Letzter Abgabetermin für den Praktikumsbericht: Dienstag, 3.11.2020, 12 Uhr!
Letzter Abgabetermin für die Praktikumsarbeit: Mittwoch, 17.2.2021, 12 Uhr!
Letzter Abgabetermin für den Praktikumsbericht: Donnerstag, 10.12.2020, 12 Uhr!
Für ein freiwilliges Betriebspraktikum können die Fahrtkosten nicht erstattet werden.
Schülerinnen und Schüler erhalten nur Erstattungen, wenn die Anträge bis zum
31.12. des Jahres eingereicht werden, in dem das Schuljahr endet.
Für die Erstattung der Fahrtkosten ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben im Sekretariat des jeweiligen Schulzweiges einzureichen.
Wichtiger Hinweis:
Schüler, die keine Schülerfahrkarte besitzen, können für die Praktikumszeit eine Kundenkarte des GVH benutzen und damit günstigere Schülerfahrkarten erwerben.
Belehrungen zum Infektionsschutz werden an folgenden Terminen in der Schule erteilt:
ansonsten bei folgender Adresse:
Team Jugendmedizin + Sozialpädiatrie
Würzburger Straße 17
30880 Laatzen
Frau Kapitz-Köhler
0511 / 616 266 61Sprechzeit: Donnerstag, 9-11 Uhr
Es muss dazu ein Impfpass mitgebracht werden.